Ihr Recht auf eine Zweitmeinung bei Krebs
Haben Sie sich schon einmal gefragt, ob die Behandlung Ihrer Krebserkrankung die richtige ist oder es noch weitere Alternativen gibt? Mit dieser Unsicherheit müssen Sie nicht kämpfen, denn Sie haben viele Rechte. Eines davon ist das Recht auf Zweitmeinung bei Krebs, welches sogar gesetzlich verankert ist (§27b SGB V).
Wann lohnt sich eine Zweitmeinung besonders?
Gerade dann, wenn die Therapieoptionen für Ihre Krebserkrankung dünn werden, ist eine zweite Meinung von Vorteil. Zögern Sie also nicht, sich eine Zweitmeinung einzuholen. Immerhin geht es um etwas sehr Wichtiges: Ihren Behandlungserfolg. Es tut gut, die ärztliche Fachmeinung noch einmal bestätigt zu wissen, aber auch eine mögliche Behandlungsalternative aufgezeigt zu bekommen.
Eine studienorientierte Zweitmeinung kann die Behandlungsmöglichkeiten gegen Ihren Krebs erweitern
Gerade wenn Therapieentscheidungen anstehen oder die Leitlinienbehandlung für Ihren Krebs ausgeschöpft ist und Studien infrage kommen, ist eine Zweitmeinung besonders sinnvoll. Viele Patienten erfahren allerdings nur durch Zufall von der Möglichkeit, an einer Studientherapie teilnehmen zu können, weil diese gerade an dem Ort Ihrer Behandlung verfügbar ist.
Es gibt sehr viele unterschiedliche Studien. Hier immer auf dem aktuellen Stand zu bleiben, ist fast unmöglich – es sei denn, Sie gehen zu einem Spezialisten. Dieser kümmert sich nur darum, die passenden Studien ganz individuell für Ihre Krebserkrankung zu suchen und hilft Ihnen, Ihre individuellen Behandlungsmöglichkeiten zu erweitern.
iuvando unterstützt Sie bei einer studienorientierten Zweitmeinung
Hierzu reichen Sie einfach Ihre Unterlagen bei iuvando ein. Wir erstellen anhand Ihrer persönlichen Krankheitssituation einen individuellen Suchbericht, der passende klinische Studien auflistet. Diese Behandlungsoptionen besprechen Sie anschließend mit Ihren behandelnden Ärzten, denn gemeinsam können Sie am besten entscheiden, ob eine Studienteilnahme für Sie sinnvoll ist.
Möchten Sie sich direkt im Studienzentrum vorstellen und dort eine Zweitmeinung einholen? Wir helfen Ihnen gerne bei der Terminvereinbarung. Schreiben Sie uns über unser Kontaktformular
Möchten Sie diese Information an eine Person in Ihrem Umfeld weitergeben? Nutzen Sie unsere Infografik.
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