Glossar-Eintrag

DAB

DAB steht für Deutsches Arzneibuch. Es enthält verbindliche anerkannte pharmazeutische Regeln für die Qualität, Prüfung, Lagerung, Abgabe und Bezeichnung von Arzneimitteln und den zu ihrer Herstellung verwendeten Stoffen. Auch Anforderungen an Behältnisse und Verpackungen können darin festgelegt sein.

Das DAB ist kein Verzeichnis aller in Deutschland zugelassenen Medikamente und enthält auch keine Therapieempfehlungen für einzelne Erkrankungen. Es legt vielmehr Qualitätsstandards und Prüfverfahren fest, beispielsweise für Wirkstoffe, Hilfsstoffe oder bestimmte Arzneizubereitungen.

Die Regeln werden von der Deutschen Arzneibuch-Kommission beschlossen. Diese ist beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, kurz BfArM, angesiedelt. Viele Standards werden heute auf europäischer Ebene im Europäischen Arzneibuch geregelt; das DAB ergänzt diese Vorgaben um nationale Regelungen.

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