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Glossar-Eintrag
Der Gemeinsame Bundesausschuss, kurz G-BA, ist das höchste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen.
Er legt in Richtlinien fest, welche medizinischen Leistungen Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung unter welchen Bedingungen beanspruchen können. Dazu gehören beispielsweise Früherkennungsuntersuchungen, Arzneimittel, ambulante und stationäre Behandlungen sowie Qualitätsanforderungen.
Im G-BA sind insbesondere die gesetzlichen Krankenkassen sowie Organisationen der Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser vertreten. Hinzu kommen unparteiische Mitglieder.
Patientenorganisationen sind ebenfalls beteiligt und können Anträge stellen, beraten und ihre Perspektive einbringen. Sie besitzen bei den eigentlichen Beschlüssen jedoch kein Stimmrecht.
Für neue Arzneimittel spielt der G-BA insbesondere bei der frühen Nutzenbewertung eine wichtige Rolle. Dabei wird geprüft, welchen Zusatznutzen ein neues Medikament im Vergleich zur zweckmäßigen Vergleichstherapie bietet.
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