Abk. G-BA; verantwortlich für die Richtlinien, die die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen in Deutschland regeln; beteiligt sind im Rahmen der Selbstverwaltung Vertreter der Kassen, der Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigungen sowie mehrere unparteiische Mitglieder; Patientenvertreter sind beteiligt, aber nicht abstimmungsberechtigt
