Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA), siehe unter G-BA

Abk. G-BA; verantwortlich für die Richtlinien, die die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen in Deutschland regeln; beteiligt sind im Rahmen der Selbstverwaltung Vertreter der Kassen, der Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigungen sowie mehrere unparteiische Mitglieder; Patientenvertreter sind beteiligt, aber nicht abstimmungsberechtigt

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