Krankgeschrieben bei Krebs: Wer ist anspruchsberechtigt?
Sind Sie aufgrund Ihrer Krebserkrankung krankgeschrieben, haben Sie zunächst Anspruch auf Lohnfortzahlung. Sie erhalten die ersten 6 Wochen also Ihr vollständiges Gehalt.
Grundsätzlich anspruchsberechtigt sind gesetzlich krankenversicherte Angestellte, die seit mindestens 4 Wochen ununterbrochen im Betrieb beschäftigt sind. Der Anspruch auf Lohnfortzahlung gilt auch für Minijobs, sofern Sie länger als 4 Wochen ununterbrochen im Betrieb beschäftigt sind.
Ein erneuter Anspruch auf Lohnfortzahlung entsteht, wenn…
- Sie wieder mindestens sechs Monate arbeitsfähig waren.
- seit der ersten Krankschreibung aufgrund Ihrer Erkrankung mindestens zwölf Monate vergangen sind.